Beigel Steuerberater Starnberg
  • Leistungen
    • Für Unternehmen
    • Für Privatpersonen
    • Für Vereine
  • Mandantenbereich
    • Formulare
    • Steuertermine
  • Steuertipps
    • Tipp des Monats
    • Weitere Steuertipps
  • Über uns
    • Familienbetrieb
    • Team
    • Unternehmensvideo
  • Karriere
  • Kontakt
  • Menü Menü
Tipp des Monats

Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 10.5.2023 eine Entscheidung zum Thema Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen getroffen. Ein Verband in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisierte im Dezember 2015 eine Weihnachtsfeier. Für diese Feier mietete der Verband ein Kochstudio, in dem die Teilnehmer ein gemeinsames Abendessen zubereiteten. Die Kosten für diese Veranstaltung beliefen sich auf etwa 5.000 €.

Der Verband beantragte anschließend den Vorsteuerabzug für diese Kosten. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab und argumentierte, dass Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen durch den privaten Bedarf der Arbeitnehmer veranlasst sind, besonders wenn die Kosten pro Arbeitnehmer 110 € (brutto) übersteigen. Der Verband gab zu bedenken, dass bestimmte Kosten, wie die Miete des Kochstudios, nicht in die 110 €-Berechnung einfließen sollten.

Der BFH bestätigte die Ansicht des Finanzamts und des Finanzgerichts und entschied, dass der Vorsteuerabzug nicht zulässig ist. Laut BFH werden Betriebsveranstaltungen als Leistung für den privaten Bedarf des Personals betrachtet, unabhängig von ihrem Beitrag zur Verbesserung des Betriebsklimas.

Blick in die Zukunft: Im Rahmen des geplanten Steuergesetzes (sog. Wachstumschancengesetz) ist vorgesehen, dass die Grenze ab dem Jahr 2024 von 110 € auf 150 € erhöht werden soll. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.

https://beigel-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/03/Steuerberatung_Beigel_Logo.png 0 0 Redaktion https://beigel-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/03/Steuerberatung_Beigel_Logo.png Redaktion2023-10-01 10:15:582024-03-06 08:21:39Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen

weitere Steuertipps

  • Achtung auf gefälschte behördliche Schreiben (Berufsgenossenschaften, Amtsgerichten, etc.)
  • A1-Bescheinigung – Arbeiten im EU-Ausland
  • Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte und Mitwirkung Steuerpflichtiger
  • Anpassung der Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 1.1.2025
  • Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist schenkungsteuerpflichtig
  • Änderungen der Kleinunternehmer-Regelung ab 1.1.2025
  • Änderungen bei Meldepflichten für Fremdwährungskonten spätestens ab 2025
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
  • Meldepflicht elektronischer Kassen- und anderer Grundaufzeichnungssysteme ab 1.1.2025
  • Steuerklassen III und V sollen abgeschafft werden – Ehegattensplitting soll bleiben
  • Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes elektronisches Fahrtenbuch

Haben Sie Fragen?

Kontakt aufnehmen
  • Kaiser-Wilhelm-Straße 3A
    82319 Starnberg
  • 08151 3600 0
  • mail@beigel-steuerberater.de
Kontakt aufnehmen

Beigel Steuerberater

Steuerberater Starnberg

Steuerberater für Ärzte

Steuerberater für Gewerbetreibende

Steuerberater für GmbHs

Steuerberater für Freiberufler

Steuerberater für Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Über uns

Mandantenbereich

Karriere

Folge uns!

 

Digitale Steuer­kanzlei

© Beigel Steuerberater PartG mbB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
Ab 2024 gelten umfangreiche neue Regelungen hinsichtlich Personengesellscha...Elektronische Rechnung wird Pflicht im B2B-Bereich
Nach oben scrollen

Diese Website nutzt Cookies – klicken Sie auf „Akzeptieren“, um Cookies zu akzeptieren und alle Funktionen dieser Website nutzen zu können. Klicken Sie auf "Mehr oder ablehnen" um mehr zu erfahren, einzelne Cookies auszuwählen oder alle Cookies abzulehnen.

AkzeptierenMehr oder ablehnen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Website verfügbaren Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, hat ihre Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Website. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und die Blockierung aller Cookies auf dieser Website erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren/abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, dass Sie immer wieder gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, dafür ein Cookie zu speichern. Es steht Ihnen frei, sich jederzeit abzumelden oder sich für andere Cookies zu entscheiden, um ein besseres Erlebnis zu erhalten. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden wir alle gesetzten Cookies in unserer Domäne entfernen.

Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domäne gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen ist es uns nicht möglich, Cookies von anderen Domains anzuzeigen oder zu ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um uns zu helfen zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie die Verfolgung in Ihrem Browser hier deaktivieren:

.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen können, erlauben wir Ihnen, diese hier zu sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark einschränken kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:

Google Map-Einstellungen:

Google reCaptcha-Einstellungen:

Vimeo- und Youtube-Videoeinbettungen:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Cookies akzeptierenEinstellungen speichernAlle Cookies deaktivieren