



So früh wie möglich – idealerweise 5 bis 10 Jahre vor der geplanten Übergabe. Je früher die steuerliche Struktur gestaltet wird, desto mehr Spielraum bleibt.
Aufgrund der steuerlichen Verstrickung von Erbschaftssteuer und Ertragssteuer kann es im schlimmsten Fall zu substantiellen Steuerzahlungen, Beraterkosten oder auch zu einem Gesellschafterstreit kommen, der das Unternehmen lähmt. All dies lässt sich mit der richtigen Vorbereitung vermeiden.
Sollten Fristen versäumt oder Fehler gemacht worden sein, unterstützen wir Sie bei der Klärung mit dem Finanzamt. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Nachzahlungen oder Sanktionen möglichst gering zu halten und wieder Ordnung in Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu bringen.
Nicht zwingend. Wir haben Rechtsanwälte im Haus und übernehmen die steuerrechtliche und gesellschaftsrechtliche Begleitung. Für spezialisierte Themen koordinieren wir die richtigen Partner.
Nachfolge bedeutet Übergabe – oft innerhalb der Familie oder an einen Mitarbeiter. Beim Verkauf tritt ein externer Käufer ein. Steuerlich und rechtlich sind das sehr unterschiedliche Szenarien – wir beraten für beide.
Ja, und das empfehlen wir sogar. Viele unserer Mandanten kommen ohne konkreten Plan und gehen mit einem klaren Bild raus, was sie wann angehen sollten.

