Erstmals auch für Selbstständige gefördert
Ab 2027 ersetzt eine neue staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge das „Riester-Sparen“. Banken, Neobroker und Vertriebe werben schon jetzt intensiv für die neuen Produkte. Unser Tipp: Lassen Sie sich nicht drängen und informieren Sie sich in Ruhe über die Grundlagen.
Zwei Produktkategorien
Gefördert werden künftig grundsätzlich zwei Produktkategorien. Welche Variante geeignet ist, hängt vor allem von Ihren persönlichen Präferenzen ab, insbesondere von Ihrer Risikobereitschaft.
Beide Varianten sind als ergänzende Altersvorsorge gedacht und sollen die gesetzliche Rente ergänzen, nicht ersetzen.
Die Zulagen
Die Zulage wird künftig beitragsproportional und damit einfacher berechnet. Auf Ihre eigenen Beiträge erhalten Sie:
| Eigenbeitrag pro Jahr | Zulage je Euro | Zulage pro Jahr |
| bis 360 € (30 € im Monat) | 50 Cent | bis 180 € |
| 361 € bis 1.800 € (bis 150 € im Monat) | 25 Cent | bis 360 € zusätzlich |
| Summe | bis 540 € Grundzulage |
Für jedes Kind erhält ein Elternteil zusätzlich eine Kinderzulage von 100 Prozent auf jeden eingezahlten Euro. Der Höchstbetrag von 300 € pro Kind wird bei einem jährlichen Eigenbeitrag von 300 € erreicht. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Voraussetzung ist ein Eigenbeitrag von mindestens 120 € im Jahr. Das Finanzamt prüft in der Steuererklärung automatisch, ob ein Sonderausgabenabzug für Sie günstiger ist.
Neu: Viele Selbstständige erstmals direkt gefördert. Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit (§ 15, § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG) erzielt und eine Steuererklärung abgegeben hat, ist künftig grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, auch ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt auch für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, sofern sie der Datenübermittlung durch ihr Versorgungswerk zustimmen.
Was Sie steuerlich beachten sollten
Weil es sich um ein Rentenprodukt handelt, ist die Förderung an klare Bedingungen geknüpft:
Riester-Vertrag? Kein Grund zur Eile
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und müssen nicht gekündigt werden. Sie können Ihren Vertrag auch behalten und auf die neue Förderung umstellen. Prüfen Sie neue Angebote in Ruhe: Mit einem geförderten Altersvorsorgevertrag binden Sie sich für Jahrzehnte. Entscheidend sind die Kosten über die gesamte Laufzeit, nicht die Konditionen zum Start.
Kurz gesagt: Was Sie heute an Steuern sparen, versteuern Sie später im Ruhestand. Im Alter ist der Steuersatz zwar meist niedriger, das hängt aber von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wenn Sie weitere Fragen zu Ihrer persönlichen Situation haben, sprechen Sie uns gerne an.

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