Beigel Steuerberater Starnberg
  • Leistungen
    • Für Unternehmen
    • Für Privatpersonen
    • Für Vereine
  • Mandantenbereich
    • Formulare
    • Steuertermine
  • Steuertipps
    • Tipp des Monats
    • Weitere Steuertipps
  • Über uns
    • Familienbetrieb
    • Team
    • Unternehmensvideo
  • Karriere
  • Kontakt
  • Menü Menü
Tipp des Monats

Handlungsbedarf bei Minijobbern auf Abruf

Durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz) wurde die gesetzliche Vermutung zur wöchentlich vereinbarten Arbeitszeit ab dem 01.01.2019 von zehn auf 20 Stunden erhöht, wenn keine eindeutige Regelung dazu getroffen wurde. Diese Änderung hat gravierende Auswirkungen insbesondere auf „Minijobber auf Abruf“.

Beispiel: Eine Arbeitszeit für den Minijobber wurde nicht festgelegt.

•   Bis 31.12.2018: Bei einem (Mindest-)Stundenlohn von € 8,84 und einer 10-Stunden-Woche kam bei einem Wochenfaktor von 4,33 Wochen pro Monat eine Vergütung in Höhe von € 382,77 zum Tragen. Die 450,00-€-Grenze wurde nicht überschritten.

•   Seit 01.01.2019: Unter Zugrundelegung des derzeitigen Mindestlohns von € 9,19 sowie einer (vermuteten) Arbeitszeit von 20 Stunden je Woche kommt bei einem Wochenfaktor von 4,33 Wochen pro Monat € 795,85 zum Tragen. Dadurch wird die 450,00-€-Grenze überschritten und der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig.

Anmerkung: Arbeitsverträge mit Minijobbern mit Abrufarbeit ohne Angaben von Arbeitszeiten sollten zwingend zeitnah überprüft und angepasst werden.

Bitte beachten Sie! Durch die Anhebung des Mindestlohns kann bei gleicher Stundenzahl auch die 450,00-€-Grenze überschritten werden. Bis 31.12.2018 konnten Minijobber monatlich rund 50 Stunden (€ 450,00 / € 8,84) arbeiten, seit dem 01.01.2019 sind es nur noch rund 48 Stunden (€ 450,00 / € 9,19).

https://beigel-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/03/Steuerberatung_Beigel_Logo.png 0 0 rm_13fh87t2342ftt45 https://beigel-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/03/Steuerberatung_Beigel_Logo.png rm_13fh87t2342ftt452019-05-10 11:13:362021-03-22 11:14:02Handlungsbedarf bei Minijobbern auf Abruf

weitere Steuertipps

  • Achtung auf gefälschte behördliche Schreiben (Berufsgenossenschaften, Amtsgerichten, etc.)
  • A1-Bescheinigung – Arbeiten im EU-Ausland
  • Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Kryptowerte und Mitwirkung Steuerpflichtiger
  • Anpassung der Beiträge und Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung ab 1.1.2025
  • Gewährung eines nicht marktüblich verzinsten Darlehens ist schenkungsteuerpflichtig
  • Änderungen der Kleinunternehmer-Regelung ab 1.1.2025
  • Änderungen bei Meldepflichten für Fremdwährungskonten spätestens ab 2025
  • E-Rechnungspflicht ab 2025 – Was Unternehmen jetzt beachten müssen
  • Meldepflicht elektronischer Kassen- und anderer Grundaufzeichnungssysteme ab 1.1.2025
  • Steuerklassen III und V sollen abgeschafft werden – Ehegattensplitting soll bleiben
  • Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäßes elektronisches Fahrtenbuch

Haben Sie Fragen?

Kontakt aufnehmen
  • Kaiser-Wilhelm-Straße 3A
    82319 Starnberg
  • 08151 3600 0
  • mail@beigel-steuerberater.de
Kontakt aufnehmen

Beigel Steuerberater

Steuerberater Starnberg

Steuerberater für Ärzte

Steuerberater für Gewerbetreibende

Steuerberater für GmbHs

Steuerberater für Freiberufler

Steuerberater für Vermögens- und Unternehmensnachfolge

Über uns

Mandantenbereich

Karriere

Folge uns!

 

Digitale Steuer­kanzlei

© Beigel Steuerberater PartG mbB
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
Ausstellung und Aufbewahrung von elektronischen RechnungenRechtsprechung zur Entfernungspauschale: Taxikosten sind begünstigt, Unfallkosten...
Nach oben scrollen

Diese Website nutzt Cookies – klicken Sie auf „Akzeptieren“, um Cookies zu akzeptieren und alle Funktionen dieser Website nutzen zu können. Klicken Sie auf "Mehr oder ablehnen" um mehr zu erfahren, einzelne Cookies auszuwählen oder alle Cookies abzulehnen.

AkzeptierenMehr oder ablehnen

Cookie and Privacy Settings



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Wichtige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die über unsere Website verfügbaren Dienstleistungen zur Verfügung zu stellen und einige ihrer Funktionen zu nutzen.

Da diese Cookies für die Bereitstellung der Website unbedingt erforderlich sind, hat ihre Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Website. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und die Blockierung aller Cookies auf dieser Website erzwingen. Dies wird Sie jedoch immer dazu auffordern, Cookies zu akzeptieren/abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten, aber um zu vermeiden, dass Sie immer wieder gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, dafür ein Cookie zu speichern. Es steht Ihnen frei, sich jederzeit abzumelden oder sich für andere Cookies zu entscheiden, um ein besseres Erlebnis zu erhalten. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden wir alle gesetzten Cookies in unserer Domäne entfernen.

Wir stellen Ihnen eine Liste der auf Ihrem Computer in unserer Domäne gespeicherten Cookies zur Verfügung, damit Sie überprüfen können, was wir gespeichert haben. Aus Sicherheitsgründen ist es uns nicht möglich, Cookies von anderen Domains anzuzeigen oder zu ändern. Sie können diese in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers überprüfen.

Google Analytics Cookies

Diese Cookies sammeln Informationen, die entweder in aggregierter Form verwendet werden, um uns zu helfen zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird oder wie effektiv unsere Marketingkampagnen sind, oder um uns zu helfen, unsere Website und Anwendung für Sie anzupassen, um Ihre Erfahrung zu verbessern.

Wenn Sie nicht möchten, dass wir Ihren Besuch auf unserer Website verfolgen, können Sie die Verfolgung in Ihrem Browser hier deaktivieren:

.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter personenbezogene Daten wie Ihre IP-Adresse erfassen können, erlauben wir Ihnen, diese hier zu sperren. Bitte beachten Sie, dass dies die Funktionalität und das Erscheinungsbild unserer Website stark einschränken kann. Änderungen werden wirksam, sobald Sie die Seite neu laden.

Google Webfont-Einstellungen:

Google Map-Einstellungen:

Google reCaptcha-Einstellungen:

Vimeo- und Youtube-Videoeinbettungen:

Datenschutz-Bestimmungen

Sie können unsere Cookies und Datenschutzeinstellungen im Detail auf unserer Datenschutzrichtlinie nachlesen.

Datenschutzerklärung
Cookies akzeptierenEinstellungen speichernAlle Cookies deaktivieren