Viele Unternehmer nutzen eine eigene Immobilie für ihr Unternehmen – etwa ein Bürogebäude, eine Praxis, eine Werkstatt oder eine Produktionshalle. Oft wird angenommen, dass Immobilie und Unternehmen steuerlich klar getrennt sind. In der Praxis ist das aber häufig nicht der Fall – mit teils erheblichen Folgen.
Gerade wegen der möglichen Aufdeckung hoher stiller Reserven bei späteren Strukturänderungen (Verkauf, Schenkung, Nachfolge) sollte die steuerliche Einordnung der Immobilie frühzeitig und im Rahmen einer individuellen Gestaltungsberatung geprüft werden.
Warum Immobilie und Unternehmen zusammen gedacht werden müssen
Ausgangspunkt ist immer, dass Sie Eigentümer einer Immobilie sind und diese an Ihr Unternehmen vermieten oder diese für Ihr Unternehmen nutzen. Wie die Immobilie steuerlich einzuordnen ist, hängt insbesondere von der Rechtsform des Unternehmens und von Ihrer Beteiligungssituation ab. Drei typische Fälle:
Wichtig: Eine unternehmerisch genutzte Immobilie darf steuerlich nicht isoliert vom Unternehmen betrachtet werden.
Laufende Vorteile: Aufwendungen und Abschreibungen
Ein allgemeiner Vorteil der betrieblichen Einordnung ist die steuerliche Behandlung der laufenden Kosten und Investitionen:
Diese Positionen sind über die Abschreibung bzw. als Betriebsausgaben gewinnmindernd absetzbar. Im laufenden Betrieb wirkt sich die Verbindung zwischen Immobilie und Unternehmen daher oft positiv aus.
Kritische Phase: Strukturänderungen und Nachfolge
Kritisch wird die steuerliche Verknüpfung von Immobilie und Unternehmen, wenn sich an der Struktur etwas ändert – etwa:
Gerade bei Immobilien können über viele Jahre erhebliche Wertsteigerungen entstanden sein. Gehört die Immobilie steuerlich zum Betriebsvermögen, können diese stillen Reserven bei Strukturänderungen steuerpflichtig werden. Das kann auch dann der Fall sein, wenn keine Liquidität zufließt, weil weder Immobilie noch Unternehmensanteile tatsächlich verkauft werden.
Beispiel: Immobilie und GmbH werden getrennt
Ein typischer kritischer Fall sieht allgemein so aus:
Eine Person hält die Mehrheitsanteile an der GmbH und ist gleichzeitig Eigentümer der Immobilie, die an die GmbH vermietet wird. Es liegt eine Betriebsaufspaltung vor, Immobilie und GmbH-Anteile sind Betriebsvermögen mit stillen Reserven.
Im Rahmen der Nachfolge übernimmt eine andere Person die GmbH-Anteile und führt das Unternehmen fort, während der bisherige Eigentümer die Immobilie zurückbehält und weiter an die GmbH vermietet. Besitz- und Betriebsunternehmen liegen künftig in unterschiedlichen Händen; die personelle Verflechtung entfällt und die Betriebsaufspaltung endet.
Steuerlich wird dies wie eine Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens behandelt:
Die in Immobilie und GmbH-Beteiligung enthaltenen stillen Reserven sind aufzudecken und zu versteuern – obwohl weder Immobilie noch Anteile tatsächlich veräußert wurden und somit keine Liquidität aus einem Verkauf zufließt.
Gestaltungsmöglichkeiten: Struktur vor Testament und Übergabe klären
Unser Tipp:
Mögliche Gestaltungsansätze können sein:
Welcher Weg passt, hängt vom Einzelfall ab; insbesondere Grunderwerbsteuer, Finanzierungsstruktur und Versorgungswünsche des bisherigen Eigentümers spielen hinein.
Wichtig: Diese Weichen müssen gestellt sein, bevor Testament oder Übergabevertrag unterschrieben sind. Mehr zu unserem Ansatz finden Sie auf unseren neuen Seiten zur Nachfolgeberatung und zur Immobilien- und Vermögensberatung.
Gerne stehen Ihnen unsere Berater für Gespräche zur Verfügung.

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