Die Bundesregierung hat am 10. September 2025 den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger steuerlich zu entlasten, das Ehrenamt zu stärken und gemeinnützige Organisationen zu fördern. Hier die wichtigsten geplanten Änderungen im Überblick:
Umsatzsteuer: 7 % auf Speisen in der Gastronomie
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants und Gaststätten dauerhaft wieder der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Getränke bleiben weiterhin mit 19 % besteuert. Die Regelung war in der Corona-Pandemie zeitweise eingeführt worden – jetzt wird sie dauerhaft festgeschrieben.
Einkommensteuer: Entlastung für Pendler und Ehrenamt
Gemeinnützigkeit: Mehr Förderung für Vereine
Damit ist klar: Das Steueränderungsgesetz 2025 kann spürbare Entlastungen vor allem für Gastronomie, Ehrenamtliche, Pendler und Vereine bringen. Es bleibt jedoch abzuwarten, was im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch ergänzt bzw. rausgestrichen wird.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen