Zum 1.1.2026 wird die Erstattung von privat getragenem Ladestrom für Elektro- und Hybrid-Dienstwagen neu geregelt. Die bisher möglichen Monatspauschalen wurden mit BMF-Schreiben vom 11.11.2025 ab dem 01.01.2026 ersatzlos gestrichen. Künftig dürfen Arbeitgeber nur noch die tatsächlich vom Mitarbeiter getragenen Stromkosten auf Basis von Nachweisen steuerfrei ersetzen oder auf den geldwerten Vorteil anrechnen.
Wird der Firmenwagen zu Hause geladen, reicht eine einfache Pauschale daher nicht mehr aus. Erforderlich ist der Nachweis
Fehlt diese Differenzierung, droht die Behandlung der Erstattung als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Für Unternehmen bedeutet dies zusätzlichen organisatorischen Aufwand. Mit der Abschaffung der bisherigen Pauschalerstattungen und den nun deutlich verschärften Nachweispflichten wird die Lohnabrechnung für Arbeitgeber entsprechend weiter verkompliziert und ordert kurzfristige Anpassungen:
Ein Bürokratieabbau ist hier nicht erkennbar. Der DStV kritisiert den Wechsel von der bewährten bürokratiearmen Pauschale hin zu einer aufwendigen Einzelfallermittlung. Er regt daher an, kurzfristig wieder eine bürokratiearme Pauschalregelung einzuführen – idealerweise gesetzlich und rückwirkend zum 1.1.2026.
Solange es hier aber kein Umdenken gibt, sollten Sie jetzt prüfen, wie die Ladevorgänge Ihrer Elektrofahrzeuge / der Elektrofahrzeuge Ihrer Arbeitnehmer erfasst werden und ob geeignete Mess- und Dokumentationssysteme (Zähler, Abrechnungstools etc.) vorhanden sind. Frühzeitiges Handeln, reduziert das Risiko von Lohnsteuer-Nachforderungen ab 2026.
