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Tipp des Monats

Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in 2024 für wirtschaftlich Tätige

Bereits im Jahr 2003 wurde beschlossen, dass zur besseren Unterscheidbarkeit in steuerlichen Angelegenheiten zwischen privater und geschäftlicher Sphäre eine spezielle Steuernummer vergeben werden sollte. Ab 2008 wurde für alle Bundesbürger die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) eingeführt. Sie wird bereits Kindern nach der Geburt zugeteilt und ist lebenslang gültig. Die Steuer-ID ist bei den Finanzbehörden mit den unterschiedlichen Steuernummern der verschiedenen Steuerarten, z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer etc. verknüpft. Die Steuernummer ändert sich z.B. durch Umzug in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamtes, die Steuer-ID hingegen nicht. Langfristig soll die Steuer-ID die Steuernummer ersetzen.

Im Herbst 2024 soll nun zusätzlich für den wirtschaftlichen Verkehr die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben werden. Diese wird durch die zuständige Finanzbehörde beim BZSt für wirtschaftlich Tätige beantragt und diesem dann mitgeteilt. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Verlangt ein Gesetz die Nennung der Identifikationsnummer, kann der Steuerpflichtige diese Angabe selbstverständlich erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe machen. Wie im Privaten die Steuer-ID so soll die W-IdNr. im wirtschaftlichen Bereich ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal zur eindeutigen Identifikation darstellen.

Eine W-IdNr. erhalten einerseits Personenvereinigungen und juristische Personen, z.B. GmbH, Genossenschaften und Aktiengesellschaften, andererseits aber auch natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, z.B. Freiberufler oder gewerblich Tätige. Weiterhin wird jeder Arbeitgeber eine W-IdNr. erhalten, auch der Privathaushalt mit einer bei der Minijob-Zentrale angemeldeten Haushaltshilfe. Wer mehreren unternehmerischen Tätigkeiten nachgeht, wird zudem für jede Einzelne davon eine eigene W-IdNr. erhalten. Dies soll der Abgrenzung der einzelnen Geschäftsfelder dienen. Die W-IdNr. wird der Unternehmen bereits bekannten Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) nachgebildet werden. Die W-IdNr. soll die USt-ID ersetzen.

Die bundeseinheitliche Identifikationsnummer dient zunächst der Identifizierung für das Besteuerungsverfahren. Außerdem soll sie auch für ein Unternehmensbasisdatenregister verwendet werden. Mehrfachmeldungen der Stammdaten an unterschiedliche Register sollen dadurch der Vergangenheit angehören. Das Unternehmensbasisdatenregister soll eine Basis für die Speicherung von Unternehmensdaten schaffen. Die bisher dezentral gesammelten Daten sollen zusammengeführt, entsprechend leichter verfügbar gemacht werden und ein Unternehmen soll sich künftig nur einmal registrieren müssen, um jede Form an Kommunikation mit Behörden abzudecken. Ziel ist es, den Aufwand auf Seiten der Unternehmen wie auch der Verwaltungen zu reduzieren. Auch die Qualität der erfassten Daten soll sich dadurch verbessern.

https://beigel-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/03/Steuerberatung_Beigel_Logo.png 0 0 rv_p8rzv8zwer3fwr34en https://beigel-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/03/Steuerberatung_Beigel_Logo.png rv_p8rzv8zwer3fwr34en2024-06-01 08:51:512024-06-04 08:51:59Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer in 2024 für wirtschaftlich Tätige

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