Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität Bundesrat stimmt Sonderabschreibung beim Mietwohnungsneubau zu

Der Bundesrat hat am 28.06.2019 den Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG) zugestimmt. Der Bundestag hatte die Neuregelungen bereits im Dezember 2018 verabschiedet. Der Bundesrat hatte den Gesetzesbeschluss damals von der Tagesordnung abgesetzt.

Insgesamt 28 % abzuschreiben

Das Gesetz ermöglicht privaten Investoren, befristet für vier Jahre 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neuen Wohnung bei der Steuer geltend zu machen – zusätzlich zur bereits geltenden linearen Sonderabschreibung über 2 %. Damit können in den ersten vier Jahren insgesamt 28 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer neuen Mietwohnung steuerlich abgeschrieben werden.

 

Ziel: Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Voraussetzung für die Sonderabschreibung ist, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3.000 € je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Hierdurch soll der Bau bezahlbarer Mietwohnungen angeregt werden. Die förderliche Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 2.000 € je Quadratmeter.

 

Voraussetzung: dauerhaft bewohnt

Um sicherzustellen, dass die neuen Wohnungen nicht als Ferienwohnungen (unter-)vermietet werden, hat der Bundestag in seinem Gesetzesbeschluss klargestellt, dass die Wohnungen dauerhaft bewohnt sein müssen.

Vorgesehen sind darüber hinaus auch Steuerbegünstigungen für Investoren in bestehende Gebäude. Auch sie greifen nur, wenn sie zu neuem Wohnraum führen.

 

Unterzeichnung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt einen Tag nach der Verkündung in Kraft.

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