Rürup-Rente – Steuerersparnis heute,Steuerfalle morgen?

Die Rürup-Rente – offiziell „Basisrente“ genannt – wird seit Jahren vor allem
Selbstständigen und Unternehmern als attraktive Altersvorsorge verkauft. Das
Hauptargument: steuerlich gefördert einzahlen, Steuern sparen und gleichzeitig fürs
Alter vorsorgen.
Doch die vermeintliche Steuerersparnis entpuppt sich in vielen Fällen als
Verschiebungseffekt. Denn was heute abgesetzt wird, muss später als Rente voll
versteuert werden – und das kann zur echten Steuerfalle werden.

Wie die Rürup-Rente beworben wird
Rürup-Verträge glänzen auf den ersten Blick mit einer ganzen Reihe von
Verkaufsargumenten: Die Beiträge können in der Ansparphase als
Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Als Alleinstehender sind aktuell 29.344 €
steuerlich absetzbar. Die Einzahlungen gelten als Hartz-IV- und insolvenzsicher, es sind
flexible Zuzahlungen möglich, und am Ende lockt eine garantierte, lebenslange Rente.
Die Nachteile dieses Vorsorgemodells werden in Beratungen oft gar nicht erwähnt oder
bewusst kleingeredet. Beliebt ist etwa die Milchmädchenrechnung, dass der
Steuervorteil in der Ansparphase höher sei als die Steuerbelastung im Rentenbezug.
Tatsächlich gibt es durchaus durchdachte Modelle, mit denen sich der Lebensstandard
im Alter sichern lässt – die Basisrente gehört jedoch nicht dazu.


Die Schattenseite – was in der Beratung selten erzählt wird
Der steuerliche Vorteil heute ist tatsächlich nur ein Aufschub. Spätestens in der
Auszahlungsphase werden die Rentenbezüge vollständig besteuert – und zwar nicht
pauschal, sondern nach den dann gültigen Einkommensteuersätzen. Für Alle, die im
Alter ihren Lebensstandard halten wollen, bedeutet das: Die Steuerlast kehrt mit voller
Wucht zurück.


Hinzu kommen weitere gravierende Nachteile:

  • Keine Kapitalauszahlung: Sie erhalten ausschließlich eine lebenslange Rente.
    Ein Zugriff auf Ihr eingezahltes Vermögen ist nicht möglich.
  • Keine Kündigung: Einmal abgeschlossen, bleiben Sie gebunden. Vorzeitige
    Auflösung oder flexible Entnahme? Ausgeschlossen.
  • Eingeschränkte Vererbbarkeit: Ohne teure Zusatzoptionen verfällt Ihr
    eingezahltes Kapital beim Tod – Ihre Erben haben keinen Anspruch.
  • Keine Beleihung: Anders als andere Vorsorgeformen kann ein Rürup-Vertrag
    nicht als Sicherheit für Kredite genutzt werden.
  • Abhängigkeit vom Versicherer: Mit Ihrer Einzahlung geben Sie das Eigentum am
    Geld vollständig ab. Ab diesem Zeitpunkt gehört es nicht mehr Ihnen, sondern
    der Versicherungsgesellschaft. Sie setzen also alles auf eine Karte und müssen
    darauf vertrauen, dass der Anbieter auch in Jahrzehnten noch existiert und
    leistungsfähig ist. Gerät die Gesellschaft in Schwierigkeiten, ist Ihr Kapital
    gefährdet.
    Das Ergebnis: Ein Produkt, das steuerlich nur verschiebt und gleichzeitig Ihre finanzielle
    Freiheit massiv einschränkt.
    Beispielrechnung: Steuerstundung mit hohen Kosten
    Ein 45-jähriger Selbstständiger, verheiratet, zwei Kinder, zu versteuerndes Einkommen
    100.000 € pro Jahr. Er entscheidet sich für einen Rürup-Vertrag mit folgenden
    Parametern:
    Annahmen
  • Monatlicher Beitrag: 1.000 €
  • Jährliche Einmalzahlung: 5.000 €
  • Gesamteinzahlung pro Jahr: 17.000 €
  • Laufzeit: 22 Jahre (Alter 45 bis 67)
  • Durchschnittliche Verzinsung: 7 % p. a. (fondsgebunden)
  • Rentenfaktor: 30 € pro 10.000 € Kapital (optimistisches Szenario)
  • Steuerbelastung im Alter: 30 % (aufgrund weiterer Einkünfte: gesetzliche
    Rente, Versorgungswerke, betriebliche Renten, Immobilienerträge etc.)

Berechnung

  1. Beiträge & Steuerersparnis heute
    • Einzahlungen bis 67: 22 × 17.000 € = 374.000 €
    • Steuerersparnis heute: ca. 6.000 € pro Jahr → über 22 Jahre = 132.000 €
  2. Kapital zum Rentenbeginn (67 Jahre)
    • Endkapital (bei 7 % p.a.): ca. 891.400 €
  3. Monatliche Rente (brutto)
    • Rentenfaktor 30 € pro 10.000 € Kapital: 891.400 ÷ 10.000 × 30 € = 2.674 €
      brutto pro Monat
  4. Steuerliche Betrachtung im Alter
    • Vorhandene Einkünfte: 40.000 € / Jahr → Steuerlast: 3.278 €
    • Zusätzliche Einkünfte durch Rürup Rente: 2.674 € × 12 = 32.088 € / Jahr
    • Neues zu versteuerndes Einkommen: 40.000 € + 32.088 € = 72.088 €
    • Neue Steuerlast: 12.168 €
    • Mehrbelastung durch Rürup Rente: 8.890 €
  5. Nettoauswirkung
    • Nettorente aus Rürup: (2.674 € × 12) – 8.890 € = 23.198 € pro Jahr → ca. 1.933
      € netto pro Monat
    • Vergleich Steuer:
      o Steuerersparnis heute: 6.000 € / Jahr
      o Steuerbelastung im Alter: 8.890 € / Jahr

Ergebnis:
Nur bei sehr geringem Einkommen im Alter, kann sich rein finanzmathematisch die
Rürup Rente lohnen. Die eingeschränkte Verfügbarkeit dabei außer Acht gelassen.


Fazit – kein Steuergeschenk, sondern Steuerstundung
Die Rürup-Rente ist kein Steuersparmodell, sondern ein Steuerstundungsmodell. Zwar
sinkt die Steuerlast in der Ansparphase, doch im Ruhestand werden die Rentenbezüge
vollständig besteuert.


Für viele Unternehmer und Selbstständige bedeutet das: Der versprochene Vorteil
entpuppt sich als Steuerfalle. Abgesehen davon ist und bleibt der zentrale Nachteil
dieses Modells der Altersvorsorge die freiwillige Enteignung des eigenen Kapitals.

Ihr nächster Schritt
Die Rürup-Rente klingt auf dem Papier oft besser, als sie in der Realität ist. Wenn Sie
wissen möchten, wie das konkret bei Ihnen aussieht, melden Sie sich gerne bei uns.

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