Aktualisierte Pauschalen für (Auslands-)Reisen ab 2024
Für berufliche Auslandsreisen, die ab dem 1.1.2024 stattfinden, hat die Finanzverwaltung neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten festgelegt. Die aktualisierten Pauschalen sind in einer detaillierten Aufstellung ersichtlich, wobei Änderungen deutlich hervorgehoben sind. Das BMF-Schreiben enthält außerdem wichtige Erläuterungen zur Anwendung dieser Pauschalen, einschließlich spezieller Regelungen für eintägige Auslandsreisen und Anpassungen der Verpflegungspauschalen. Das komplette Schreiben inkl. aller Pauschalen finden Sie hier: BMF-Schreiben v. 23.11.2023
Die Pauschalen (Halbtags- und Ganztagspauschale) für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands hatten sich von 2022 auf 2023 nicht geändert – für 2024 sind / waren Erhöhungen geplant. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes sollten die Pauschalen angehoben werden. Das Wachstumschancengesetzes ist jedoch noch nicht verabschiedet. Der Bundesrat verweigerte Ende 2023 seine Zustimmung und rief den Vermittlungsausschuss als gemeinsames Gremium von Bundesrat und Bundestag an.
Die Halbtagespauschale soll sich dann jedoch im Rahmen des neuen Wachstumschancengesetzes inflationsbedingt von 14,00 Euro auf 16,00 Euro, die Pauschale für den vollen Tag von 28,00 Euro auf 32,00 Euro erhöhen. Bis zu einer Einigung und dem Erlass des Wachstumschancengesetzes bleiben die Pauschalen von 14,00 Euro für den halben beziehungsweise 28,00 Euro für den vollen Tag für Geschäftsreisen innerhalb Deutschlands bestehen.
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