Kaufpreis­prämie für Elektro- und Hybrid­fahrzeuge verlängert und erhöht

Um einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft zu erreichen, hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, mithilfe des Förderprogramms Elektromobilität (Umweltbonus) den Absatz neuer Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb mit einer Prämie zu fördern.

Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Wasserstoff-/Brennstoffzellenantrieb gilt rückwirkend für alle Fahrzeuge, die ab dem 5.11.2019 zugelassen wurden. Die Förderung erfolgt bis zur vollständigen Auszahlung dieser Mittel, längstens bis zum 31.12.2025. Sobald die zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sind, können nach Informationen der Bundesregierung keine weiteren Fördergelder bewilligt werden.

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Neufahrzeug zugelassen wird und die sich verpflichten, das Fahrzeug

sechs Monate zu halten. Zuwendungsempfänger ist der Antragsteller.

  • Die Prämie für rein elektrisch betriebene Pkw unter 40.000 € erhöht sich von 4.000 € auf 6.000 € und für sog. Plug-In-Hybride von 3.000 € auf 4.500 €.
  • Reine E-Autos mit einem Listenpreis über 40.000 € werden dann mit 5.000 € und Plug-In-Hybride mit 3.750 € bezuschusst.
  • Für Pkw, die mehr als 65.000 € kosten, entfällt die Förderung.

Anmerkung: Künftig werden – unter weiteren Voraussetzungen – auch junge gebrauchte Elektrofahrzeuge, die weder als Firmen- noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten. Das Fahrzeug muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA-Liste) befinden.

Kontakt
Sie haben Fragen zu Ihren Steuern, zur Unternehmensnachfolge oder zur Gründung? Kontaktieren Sie uns gerne – wir unterstützen Sie persönlich, zuverlässig und unkompliziert bei allen steuerlichen Anliegen.
map pin icon

Adresse

Kaiser-Wilhelm-Straße 3 A
82319 Starnberg

Telefonnummer

T: +49 8151 3600 0
email-2 icon

E-Mail Adresse

mail@beigel-steuerberater.de
bag-2 icon

Öffnungszeiten

Mo. - Do. 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Kontaktieren Sie uns

Bitte lassen Sie uns kurz wissen, worum es geht.
Karriere
cross